Restaurant-Website Bilder: Rechte & Pflichten in der Schweiz
Welche Bildrechte gelten für Schweizer Restaurant-Websites? Urheberrecht, Model-Release, Stock-Fotos – konkrete Checkliste für Betreiber.
Viele Schweizer Restaurantbetreiber investieren in professionelle Food-Fotos, laden Bilder von Google oder Social Media herunter – und merken erst dann, dass sie damit rechtlich auf dünnem Eis stehen. Die Bildrechte auf einer Restaurant-Website sind kein Randthema: Ein einziger Abmahnbrief eines Fotografen kann teurer werden als die gesamte Website-Produktion. Dieser Artikel zeigt, worauf es wirklich ankommt.
Warum Bildrechte auf Restaurant-Websites oft unterschätzt werden
Ein Foto, das schön aussieht und frei im Netz zugänglich ist, bedeutet nicht, dass man es verwenden darf. Das schweizerische Urheberrechtsgesetz (URG) schützt Fotografien automatisch ab dem Moment ihrer Entstehung – ohne Registrierung, ohne Wasserzeichen, ohne Vermerk. Wer ein fremdes Bild auf seiner Website einbindet, benötigt die ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers oder eine entsprechende Lizenz.
Besonders häufige Fehler in der Gastronomie:
- Fotos vom Instagram-Profil eines Gastes direkt auf die eigene Website kopieren
- Bilder aus Google-Bildersuche herunterladen und als Hintergrundbild verwenden
- Fotos vom ehemaligen Küchenchef oder Fotografen weiternutzen, ohne die Lizenz schriftlich geregelt zu haben
- Stock-Fotos aus kostenlosen Portalen einsetzen, ohne die Lizenzbestimmungen zu lesen
Was bedeutet "lizenzfrei" wirklich?
"Lizenzfrei" heisst nicht "kostenlos" oder "ohne Einschränkungen". Es bedeutet lediglich, dass keine laufenden Gebühren anfallen – die Nutzungsbedingungen gelten trotzdem. Wer zum Beispiel ein Bild von Shutterstock mit einer Standard-Lizenz kauft, darf es für die Website nutzen, aber nicht für Merchandising oder Druckprodukte über einem bestimmten Auflagenvolumen.
Für Schweizer Restaurant-Websites eignen sich folgende legale Quellen:
| Quelle | Kosten | Einschränkungen |
|---|---|---|
| Unsplash / Pexels | Kostenlos | Meist keine, aber AGB lesen |
| Adobe Stock | Ab ca. CHF 30/Monat | Standard-Lizenz meist ausreichend |
| Eigene Fotoproduktion | Einmalig | Vertrag mit Fotografin nötig |
| Fotos von Gästen | Gratis | Einwilligungserklärung zwingend |
Der Vertrag mit dem Fotografen: Was hinein muss
Wer eine Fotografin oder einen Fotografen für Food-Fotos engagiert, sollte vor dem Shooting einen schriftlichen Vertrag abschliessen. Mündliche Abmachungen sind im Streitfall schwer zu beweisen. Folgende Punkte gehören zwingend in die Vereinbarung:
Nutzungsrechte: Für welche Kanäle darf das Restaurant die Bilder nutzen? Website, Social Media, Printflyer, Google Business? Jede Nutzungsart sollte explizit genannt sein.
Exklusivität: Darf die Fotografin dieselben Bilder an andere Restaurants verkaufen oder in ihr Portfolio stellen?
Dauer: Sind die Nutzungsrechte zeitlich unbegrenzt oder laufen sie nach drei Jahren aus?
Vergütung: Bei einem Pauschalpreis sind alle Rechte meist inklusive – das sollte trotzdem schriftlich festgehalten werden. Einzelne Fotografen arbeiten auch mit Tagessätzen plus separater Lizenzgebühr.
Ein klarer Vertrag schützt beide Seiten und verhindert unangenehme Nachforderungen, wenn das Restaurant die Bilder fünf Jahre später noch nutzt.
Gästefotos und User-Generated Content: Vorsicht geboten
Ein Gast postet ein schönes Foto eures Risottos auf Instagram und taggt das Restaurant. Darf man dieses Bild auf die eigene Website übernehmen? Technisch gesehen: nicht ohne Erlaubnis.
Was rechtlich sauber ist:
- Den Gast direkt per DM oder Kommentar um Erlaubnis fragen
- Diese Erlaubnis dokumentieren (Screenshot der Nachricht genügt in der Praxis)
- Den Urheber auf der Website nennen – zum Beispiel "Foto: @nutzername"
Ein Repost auf Instagram mit Credit ist etwas anderes als das Herunterladen und Einbetten auf einer Website. Bei Letzterem wird das Bild auf eigenem Server gespeichert und verbreitet – das ist ohne Lizenz eine Urheberrechtsverletzung.
Persönlichkeitsrechte: Wenn Mitarbeitende oder Gäste abgebildet sind
Neben dem Urheberrecht spielt bei Restaurant-Websites auch das Persönlichkeitsrecht eine Rolle. Wer erkennbare Personen auf der Website zeigt – sei es das Serviceteam, die Köchin oder Gäste im Hintergrund – braucht deren schriftliche Einwilligung.
Für Mitarbeitende empfiehlt sich eine einfache Einwilligungserklärung, die bei Anstellung oder bei der Fotoproduktion unterzeichnet wird. Darin sollte stehen, auf welchen Kanälen die Bilder erscheinen und ob sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter genutzt werden dürfen.
Bei Gästen, die zufällig im Hintergrund sichtbar sind, ist die Rechtslage weniger streng – solange sie nicht erkennbar im Fokus stehen. Wer auf der sicheren Seite sein will, verwendet bei Innenaufnahmen Bilder, auf denen keine Gäste erkennbar abgebildet sind, oder holt aktiv eine Einwilligung ein.
Bestehende Website prüfen: Mini-Checkliste
Wer seine Restaurant-Website bereits live hat, sollte einmal systematisch alle Bilder durchgehen:
- [ ] Herkunft jedes Bildes ist dokumentiert (Dateiname, Quelle, Lizenz)
- [ ] Für Fotos von Dritten liegt eine schriftliche Erlaubnis oder Lizenz vor
- [ ] Mitarbeitende haben einer Abbildung schriftlich zugestimmt
- [ ] Gästefotos wurden per DM freigegeben und der Credit ist sichtbar
- [ ] Stock-Foto-Lizenzen decken die Website-Nutzung explizit ab
- [ ] Vertrag mit der Fotografin regelt Nutzungsrechte klar
Fazit
Bildrechte sind kein bürokratisches Randproblem – sie sind ein reales Kostenrisiko für Schweizer Restaurantbetriebe. Wer beim Website-Aufbau von Anfang an auf klare Lizenzen und schriftliche Abmachungen setzt, spart sich später teure Abmahnungen und Nachverhandlungen. Die wichtigsten Massnahmen lassen sich in wenigen Stunden umsetzen: Vertrag mit der Fotografin abschliessen, Herkunft aller Bilder dokumentieren, Gäste und Mitarbeitende um Einwilligung bitten.
Wer seine Restaurant-Website neu aufbauen oder rechtlich sauber aufstellen möchte, findet auf der Seite Websites für Restaurants einen Überblick, was eine professionelle Lösung in der Schweiz heute leisten sollte. Die Preise & Pakete von FruchtDigital zeigen, welche Leistungen dabei inbegriffen sind – inklusive Beratung zu Bildmaterial und rechtlichen Grundlagen. Wer noch offene Fragen hat, kann jederzeit ein kostenloses Erstgespräch buchen. Und wer sehen möchte, wie andere Betriebe in der Schweiz ihre digitale Präsenz aufgebaut haben, wirft einen Blick auf FruchtDigital, die Schweizer Webdesign-Agentur für KMU.
Häufige Fragen
Wie lange gelten Bildrechte an Fotos in der Schweiz?
In der Schweiz erlischt das Urheberrecht an Fotografien 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers. Für die Praxis bedeutet das: Praktisch alle professionellen und privaten Fotos der letzten Jahrzehnte sind noch geschützt. Wer Bilder auf seiner Website nutzt, muss in jedem Fall eine gültige Lizenz oder eine schriftliche Erlaubnis vorweisen können.
Was passiert, wenn ein Restaurant unerlaubt Fotos auf der Website verwendet?
Die Fotografin oder der Fotograf kann eine Abmahnung mit Unterlassungsforderung sowie Schadenersatz verlangen. In der Schweiz orientiert sich der Schadenersatz häufig an einem marktüblichen Lizenzhonorar – oft das Zwei- bis Dreifache des normalen Preises. Zusätzlich können Anwaltskosten anfallen. Im schlimmsten Fall droht ein Gerichtsverfahren, das deutlich teurer werden kann als die Website selbst.
Darf ein Restaurant Fotos von Google Maps auf die eigene Website kopieren?
Nein. Fotos auf Google Maps werden von Nutzern hochgeladen und stehen unter dem Urheberrecht des jeweiligen Fotografen. Google erhält lediglich eine Nutzungslizenz für die eigene Plattform – diese Lizenz überträgt sich nicht auf Dritte. Wer Bilder von Google Maps auf die eigene Website kopiert, tut dies ohne rechtliche Grundlage und riskiert eine Abmahnung.
Welche Bildquellen sind für eine Restaurant-Website in der Schweiz empfehlenswert?
Am sichersten ist eine eigene Fotoproduktion mit einem klaren Nutzungsrechtsvertrag. Kostenlose Alternativen wie Unsplash oder Pexels sind für viele Zwecke geeignet, sofern man die jeweiligen Lizenzbedingungen gelesen und eingehalten hat. Kostenpflichtige Plattformen wie Adobe Stock oder Shutterstock bieten breitere Nutzungsrechte und mehr Auswahl an Food-Fotografie speziell für die Gastronomie.
Muss ein Mitarbeitender einer Abbildung auf der Restaurant-Website zustimmen?
Ja. In der Schweiz schützt das Persönlichkeitsrecht jede Person vor der unbefugten Verbreitung ihres Bildnisses. Für Mitarbeitende empfiehlt sich eine schriftliche Einwilligungserklärung, die regelt, auf welchen Kanälen das Bild erscheint und ob es nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterhin genutzt werden darf. Eine mündliche Absprache genügt im Streitfall nicht.
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