Restaurant-Impressum Schweiz: Diese 6 Angaben fehlen oft
Viele Schweizer Restaurants haben ein lückenhaftes Impressum. Wir zeigen, welche 6 Angaben oft fehlen – und was das rechtlich bedeutet.
Ein Impressum auf der Restaurant-Website zu haben reicht nicht. Entscheidend ist, was darin steht — und genau da hapert es bei vielen Betrieben. Das Impressum wird einmal erstellt, dann vergessen, und enthält am Ende Lücken, die im schlimmsten Fall abmahngefährdet sind oder einfach Vertrauen kosten. Dieser Artikel zeigt sechs konkrete Punkte, die beim Impressum von Schweizer Restaurants regelmässig fehlen oder falsch angegeben werden.
Warum das Impressum mehr ist als eine Formalität
In der Schweiz gibt es keine einheitliche gesetzliche Impressumspflicht, wie sie etwa in Deutschland bekannt ist. Trotzdem greift das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Wer eine Website betreibt und darüber Dienstleistungen oder Produkte anbietet — also beispielsweise Tische reservieren lässt oder ein Takeaway-Menü verkauft — muss klar erkennbar machen, wer dahintersteht. Dazu kommt das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG), das seit September 2023 gilt und eigene Anforderungen an die Transparenz stellt.
Kurz gesagt: Kein Impressum zu haben ist riskant. Ein unvollständiges Impressum ebenfalls.
Die 6 Angaben, die beim Restaurant-Impressum häufig fehlen
1. Rechtsform und Handelsregisternummer
Viele Betreiber schreiben einfach den Namen des Restaurants hin — zum Beispiel «Trattoria Bellavista». Was aber fehlt: die Rechtsform (GmbH, Einzelunternehmen, AG) und bei im Handelsregister eingetragenen Betrieben die UID sowie die HR-Nummer. Diese Angaben ermöglichen es Dritten, die Identität des Unternehmens schnell zu prüfen.
Beispiel korrekt:
Trattoria Bellavista GmbH, UID CHE-123.456.789, HR-Nr. CH-020.3.123.456-0
2. Vollständige Postadresse — nicht nur die Restaurantadresse
Die Adresse des Restaurants ist meist vorhanden. Was aber fehlt: ob diese Adresse auch die offizielle Geschäftsadresse ist. Wenn das Restaurant über eine separate Betriebsgesellschaft läuft oder der Inhaber woanders gemeldet ist, muss die rechtlich relevante Adresse angegeben werden — nicht bloss der Tisch-Stand.
3. Direkte E-Mail-Adresse (keine Kontaktformular-Pflicht, aber klare Erreichbarkeit)
Ein Kontaktformular allein genügt nicht als Pflichtangabe. Es muss eine direkte E-Mail-Adresse vorhanden sein, über die Gäste oder Behörden eine Person erreichen können. Adressen wie info@restaurant-xy.ch sind zulässig — solange tatsächlich jemand draufschaut.
4. MWST-Nummer bei steuerpflichtigen Betrieben
Restaurants, die über CHF 100 000 Jahresumsatz erzielen, sind in der Regel MWST-pflichtig. Die MWST-Nummer (Format: CHE-123.456.789 MWST) gehört ins Impressum, wenn das Unternehmen steuerpflichtig ist. Fehlt sie, kann das bei geschäftlichen Kontakten und bei Buchungsanfragen von Unternehmen (die die Vorsteuer abziehen wollen) zu Problemen führen.
Im Zweifelsfall klärt das der Treuhänder.
5. Verantwortliche Person für den Inhalt
Insbesondere wenn auf der Website Inhalte veröffentlicht werden — etwa ein Blog, Neuigkeiten oder Menü-Empfehlungen — sollte eine verantwortliche Person namentlich genannt werden. Das ist nicht überall explizit vorgeschrieben, gehört aber zur guten Praxis und schützt vor Verwechslungen.
6. Hinweis auf die Streitschlichtungsstelle
Wer Online-Reservierungen oder Online-Bestellungen anbietet, kann verpflichtet sein, auf eine zuständige aussergerichtliche Streitschlichtungsstelle hinzuweisen — oder zumindest festzuhalten, dass man nicht daran teilnimmt. Das wird oft komplett vergessen. In der Schweiz ist die relevante Stelle je nach Kanton unterschiedlich; für viele Betriebe reicht ein kurzer Satz wie: «Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.»
Häufige Missverständnisse rund ums Impressum
| Irrtum | Realität |
|---|---|
| «Wir sind nur ein kleines Restaurant, das gilt nicht für uns.» | Das UWG gilt unabhängig von der Betriebsgrösse. |
| «Unser Webdesigner hat das erledigt.» | Der rechtliche Inhalt liegt beim Betreiber, nicht beim Entwickler. |
| «Ein Kontaktformular ersetzt die E-Mail-Adresse.» | Nein — eine direkte Adresse muss angegeben sein. |
| «Das Impressum muss nur auf der Startseite stehen.» | Es muss von jeder Unterseite aus leicht erreichbar sein. |
Wo muss das Impressum stehen?
Das Impressum muss leicht auffindbar sein — das ist der massgebliche Begriff im UWG. In der Praxis heisst das: ein Link im Footer auf jeder Seite. Nicht versteckt im Menü unter «Über uns / Rechtliches / Sonstiges». Ein eigener Footer-Link mit dem Text «Impressum» ist der Standard und der sicherste Weg.
Auf Websites für Restaurants, die wir bei FruchtDigital bauen, ist das Impressum automatisch im Footer verlinkt und mit einem strukturierten Template vorausgefüllt — Betreiber müssen nur noch die eigenen Daten eintragen.
Was ist mit der Datenschutzerklärung?
Impressum und Datenschutzerklärung sind zwei getrennte Dokumente. Das revDSG verlangt eine eigene Datenschutzerklärung, die erklärt, welche Daten erhoben werden — etwa über Reservierungstools, Kontaktformulare oder TWINT-Zahlungslinks. Das Impressum regelt nur die Identität des Betreibers. Beides muss vorhanden sein, beides muss aktuell sein.
Fazit
Das Impressum eines Restaurants ist kein Einmal-Dokument. Es muss gepflegt werden: bei Adressänderungen, neuer Rechtsform, neuer MWST-Nummer oder wenn ein Betrieb erstmals Online-Bestellungen einführt. Wer die sechs oben genannten Punkte prüft und ergänzt, ist rechtlich deutlich besser aufgestellt — und signalisiert Gästen wie Geschäftspartnern, dass der Betrieb seriös geführt wird.
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Häufige Fragen
Welche Angaben muss ein Schweizer Restaurant im Impressum machen?
Pflicht sind mindestens: Name und Rechtsform des Unternehmens, vollständige Postadresse, eine direkte E-Mail-Adresse sowie bei steuerpflichtigen Betrieben die MWST-Nummer. Eingetragene Betriebe sollten zusätzlich UID und Handelsregisternummer aufführen. Rechtsgrundlagen sind das UWG sowie das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG).
Reicht ein Kontaktformular anstelle einer E-Mail-Adresse im Impressum?
Nein. Ein Kontaktformular gilt nicht als gleichwertige Alternative zu einer direkten E-Mail-Adresse. Im Impressum muss eine Adresse stehen, über die Gäste oder Behörden ohne Umweg Kontakt aufnehmen können. Das Kontaktformular darf zusätzlich angeboten werden, ersetzt die E-Mail aber nicht.
Wie muss das Impressum auf einer Restaurant-Website verlinkt sein?
Das Impressum muss von jeder Unterseite aus leicht auffindbar sein. In der Praxis bedeutet das: ein eigener Link mit dem Text «Impressum» im Footer der Website. Versteckte Verlinkungen unter mehrstufigen Menüpunkten erfüllen diese Anforderung in der Regel nicht zuverlässig.
Muss ein Restaurant die MWST-Nummer auf der Website angeben?
Ja, wenn das Restaurant MWST-pflichtig ist — in der Schweiz ab einem Jahresumsatz von CHF 100 000. Die MWST-Nummer im Format CHE-123.456.789 MWST gehört ins Impressum. Wer unsicher ist, ob die eigene Pflicht besteht, sollte das mit dem Treuhänder oder direkt bei der ESTV klären.
Was passiert, wenn ein Schweizer Restaurantbetrieb kein vollständiges Impressum hat?
Fehlt das Impressum oder ist es wesentlich unvollständig, kann das als unlauteres Verhalten nach UWG gewertet werden. In der Praxis drohen Abmahnungen durch Mitbewerber oder Abmahnvereine, aber auch Vertrauensverlust bei Gästen und Geschäftspartnern. Ein vollständiges Impressum ist daher keine Option, sondern Teil einer seriösen Website.
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