← Alle Beiträge
4 Min. Lesezeit

Restaurant-Website Pflichtangaben Schweiz: Die Checkliste

Welche Angaben muss eine Schweizer Restaurant-Website zwingend enthalten? Diese Checkliste zeigt, was rechtlich gilt – und was häufig fehlt.

Restaurant-Website Pflichtangaben Schweiz: Die Checkliste

Viele Restaurantbetreiber:innen in der Schweiz stecken viel Energie in schöne Fotos und eine ansprechende Speisekarte online – und übersehen dabei, welche Angaben auf der Website gesetzlich oder faktisch verpflichtend sind. Das ist kein Kleinkram: Fehlende Informationen können zu Abmahnungen führen, das Vertrauen von Gästen kosten oder schlicht dazu führen, dass niemand anruft, weil die Telefonnummer nicht auffindbar ist.

Dieser Artikel konzentriert sich bewusst auf einen Punkt: Was muss konkret auf der Website stehen – abseits von Impressum, Datenschutzerklärung, Öffnungszeiten, Speisekarte und Zahlungsarten, die wir in separaten Artikeln behandeln? Es geht um die oft vergessenen Pflichtangaben, die trotzdem täglich Relevanz haben.

Was viele Restaurants weglassen – obwohl es Pflicht ist

1. Vollständige Unternehmensangaben

Jede gewerbliche Website in der Schweiz muss klarmachen, wer dahintersteckt. Für Restaurants bedeutet das:

  • Vollständiger Name der Inhaberin oder des Inhabers – oder die genaue Firma (z. B. «Restaurant Alpenblick GmbH» oder «Mehmet Yilmaz Einzelunternehmen»)
  • Vollständige Postadresse – kein PO-Box-Trick
  • UID (Unternehmens-Identifikationsnummer), falls im Handelsregister eingetragen
  • MWST-Nummer, wenn das Lokal MWST-pflichtig ist (Umsatz über CHF 100 000 pro Jahr)

Diese Angaben gehören in der Regel ins Impressum. Aber: Das Impressum muss von jeder Seite der Website aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Ein Link im Footer reicht – er darf aber nicht hinter einem Hamburger-Menü versteckt sein, das auf Mobilgeräten nie ausgelappt wird.

2. Kontaktmöglichkeit, die wirklich funktioniert

Ein Kontaktformular allein genügt nicht. Schweizer Gerichte und die gängige Praxis verlangen eine direkte Erreichbarkeit – das bedeutet mindestens eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer, die tatsächlich bedient wird. Ein Formular kann zusätzlich vorhanden sein, aber nicht als einziger Kanal.

Für Restaurants gilt praktisch: Gäste wollen anrufen, um zu reservieren. Eine Nummer, die nie abgenommen wird, schadet mehr als keine Nummer. Wer das Telefon oft nicht abnehmen kann, sollte auf der Website klar kommunizieren, über welchen Kanal eine Reservation funktioniert – per E-Mail, über ein Tool oder per WhatsApp.

3. Allergenkennzeichnung: Hinweis auf der Website

Seit der Anpassung der Lebensmittelinformationsverordnung (LIV) müssen Restaurantbetriebe in der Schweiz auf die 14 grossen Allergene hinweisen können. Wer eine Speisekarte online publiziert, muss entweder:

  • die Allergene direkt bei den Gerichten ausweisen, oder
  • einen klaren Hinweis platzieren, wo und wie Gäste diese Information erhalten (z. B. «Allergene auf Nachfrage beim Servicepersonal»)

Ein einfacher Satz wie «Informationen zu Allergenen erhalten Sie auf Anfrage» reicht – er muss aber auf der Seite mit der Speisekarte sichtbar sein. Wer die Allergeninformationen auf einer separaten Unterseite versteckt, ohne Hinweis auf der Karte, erfüllt die Pflicht nicht.

4. Herkunftsangaben bei bestimmten Produkten

Wer auf der Website explizit mit Begriffen wie «Schweizer Fleisch», «regionale Produkte» oder «aus dem Bündnerland» wirbt, muss diese Angaben im Zweifelsfall belegen können. Falsche oder nicht belegbare Herkunftsangaben können als irreführende Werbung gewertet werden – das ist kein theoretisches Risiko, sondern etwas, das Lebensmittelinspektorate prüfen.

Empfehlung: Entweder präzise sein («Rindfleisch aus der Region Emmental, Lieferant Metzgerei Müller») oder bewusst allgemein bleiben («mit saisonalen Zutaten»).

5. Angaben bei Online-Bestellungen und Vorbestellungen

Wer über die eigene Website Bestellungen annimmt – sei es Takeaway, Lieferung oder Catering – braucht zusätzliche Angaben:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder zumindest klare Stornierungsbedingungen
  • Hinweis auf das Widerrufsrecht (oder dessen Ausschluss bei Lebensmitteln, was in der Schweiz möglich ist)
  • Klare Preisangaben inklusive MWST – der Hinweis «alle Preise inkl. MWST 8.1%» muss gut sichtbar sein
  • Informationen zur Lieferung: Kosten, Liefergebiet, Lieferzeit

Das gilt auch, wenn die Bestellung über ein eingebettetes Drittanbieter-Tool läuft (z. B. Orderman, Smood, eigene Lösung). Die Pflicht liegt beim Restaurantbetrieb, nicht beim Tool-Anbieter.

Checkliste: Pflichtangaben im Überblick

BereichPflichtangabeWo auf der Website
ImpressumName, Adresse, UID, MWST-Nr.Footer, max. 2 Klicks erreichbar
KontaktE-Mail oder Telefon (direkt)Kontaktseite, Footer
AllergeneHinweis oder vollständige ListeSpeisekarte
HerkunftswerbungBelegbare AngabenDort, wo geworben wird
Online-BestellungAGB, Preise inkl. MWST, LieferbedingungenBestellprozess

Was passiert, wenn Angaben fehlen?

In der Schweiz sind Abmahnungen durch Wettbewerber weniger häufig als in Deutschland, aber nicht ausgeschlossen. Realistischer ist: Lebensmittelinspektorate können bei Kontrollen auch die digitale Präsenz prüfen. Und Gäste, die keine Allergeninformationen finden oder keine funktionierende Kontaktmöglichkeit haben, buchen woanders.

Eine professionell aufgebaute Restaurant-Website – wie wir sie im Bereich Websites für Restaurants umsetzen – berücksichtigt diese Punkte von Anfang an in der Struktur, nicht als Nachgedanke.

Wer noch am Anfang steht und wissen will, welches Setup für das eigene Lokal passt, kann das in einem kostenlosen Erstgespräch klären. Kein Pitch, nur ein ehrliches Gespräch über den konkreten Bedarf.

Fazit

Die rechtlich relevanten Pflichtangaben auf einer Schweizer Restaurant-Website lassen sich auf einen überschaubaren Kernbereich reduzieren: vollständige Unternehmensangaben, eine echte Kontaktmöglichkeit, Allergenhinweise bei der Speisekarte und korrekte Angaben bei Online-Bestellungen. Wer diese Punkte sauber umsetzt, ist rechtlich auf der sicheren Seite – und gewinnt nebenbei das Vertrauen von Gästen, die Transparenz schätzen.

Einen ersten Eindruck, wie das in der Praxis aussehen kann, gibt die Startseite von FruchtDigital, wo wir zeigen, wie wir KMU-Websites strukturieren. Und wer konkrete Projekte sehen möchte, findet reale Beispiele unter unseren Projekten & Referenzen.

Häufige Fragen

Ab welchem Umsatz muss ein Schweizer Restaurant die MWST auf der Website angeben?

In der Schweiz gilt die MWST-Pflicht ab einem Jahresumsatz von CHF 100 000. Wer über dieser Grenze liegt, muss auf der Website die MWST-Nummer ausweisen und Preise inklusive MWST deklarieren. Der aktuelle Normalsatz für Restaurantleistungen beträgt 8.1 Prozent. Unterhalb der Grenze besteht keine Pflicht, aber eine freiwillige Angabe ist möglich.

Welche 14 Allergene müssen Schweizer Restaurants auf der Website kennzeichnen?

Gemäss der Schweizer Lebensmittelinformationsverordnung zählen dazu: Gluten (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel), Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch/Laktose, Schalenfrüchte (Nüsse), Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid/Sulfite, Lupinen und Weichtiere. Restaurants müssen nicht zwingend alle Informationen direkt online publizieren, müssen aber klar kommunizieren, wo Gäste diese erhalten können.

Muss ein Schweizer Restaurant eine UID auf der Website veröffentlichen?

Die UID-Pflicht auf der Website gilt grundsätzlich für im Handelsregister eingetragene Unternehmen. Restaurants, die als GmbH oder AG geführt werden, müssen die UID im Impressum ausweisen. Einzelunternehmen unterhalb der Handelsregisterpflicht (unter CHF 100 000 Jahresumsatz) sind davon ausgenommen, sollten aber trotzdem Name und Adresse vollständig angeben.

Was muss auf der Website stehen, wenn ein Restaurant Lieferservice anbietet?

Wer Lieferungen über die eigene Website abwickelt, muss Preise inklusive MWST, Liefergebiet, Lieferkosten und eine Angabe zur voraussichtlichen Lieferzeit publizieren. Zusätzlich braucht es Stornierungsbedingungen und – sofern ein Onlineshop-ähnlicher Bestellprozess besteht – allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese Angaben müssen vor dem Abschluss der Bestellung sichtbar und zugänglich sein.

Wie muss das Impressum auf einer Schweizer Restaurant-Website platziert werden?

Das Impressum muss von jeder Unterseite der Website aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. In der Praxis bedeutet das ein gut sichtbarer Link im Footer der Website. Wer das Impressum nur im Navigationsmenü platziert, das auf Mobilgeräten oft eingeklappt ist, riskiert, dass es als nicht ausreichend zugänglich gilt. Ein direkter Footer-Link ist die sicherste Lösung.

Bereit für deine eigene Website?

Wir bauen frische, schnelle und SEO-optimierte Websites für Schweizer KMU — ab CHF 2'099.

Termin buchen 🍇
#restaurant #website #pflichtangaben #schweiz #rechtliches