Restaurant-Website Schweiz: Pflichtangaben auf einen Blick
Welche Angaben muss eine Restaurant-Website in der Schweiz zwingend enthalten? Diese Checkliste zeigt, was rechtlich gilt – und was Gäste erwarten.
Viele Gastronomiebetriebe in der Schweiz haben eine Website – aber nicht alle haben eine vollständige. Wer fehlerhafte oder unvollständige Angaben macht, riskiert Abmahnungen, Bussgelder oder schlicht verärgerte Gäste, die abspringen, weil ihnen wichtige Informationen fehlen. Dieser Artikel zeigt dir, was auf einer Restaurant-Website in der Schweiz rechtlich vorgeschrieben ist und was du zusätzlich unbedingt angeben solltest, damit Gäste auch wirklich reservieren.
Was ist in der Schweiz rechtlich vorgeschrieben?
Anders als in Deutschland kennt die Schweiz keine explizite "Impressumspflicht" mit einem einzigen Paragraphen, der alles regelt. Stattdessen ergibt sich die Pflicht zur Angabe bestimmter Informationen aus mehreren Gesetzen:
Pflicht zur Identifikation des Anbieters (UWG & OR)
Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verlangt, dass Anbieter von elektronischen Diensten klar erkennbar sind. Konkret bedeutet das für dein Restaurant:
- Vollständiger Firmenname (so wie im Handelsregister eingetragen, falls registriert)
- Rechtsform (Einzelfirma, GmbH, AG usw.)
- Vollständige Postadresse – eine Postfachadresse allein genügt nicht
- E-Mail-Adresse (nicht nur ein Kontaktformular)
- UID-Nummer (Unternehmens-Identifikationsnummer), sofern vorhanden
- MWST-Nummer, sofern du MWST-pflichtig bist (Jahresumsatz über CHF 100 000)
Diese Angaben müssen einfach auffindbar sein – üblicherweise auf einer eigenen Seite (z. B. "Impressum" oder "Kontakt") oder im Footer.
Datenschutz-Erklärung (revDSG)
Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG). Jede Website, die personenbezogene Daten bearbeitet – und das tut jede Website mit Google Analytics, einem Kontaktformular oder einem Reservierungssystem – braucht eine Datenschutzerkärung. Sie muss mindestens folgendes enthalten:
- Welche Daten werden gesammelt und zu welchem Zweck?
- Werden Daten an Dritte weitergegeben (z. B. an Reservierungsplattformen wie TheFork)?
- Wie lange werden Daten gespeichert?
- Wie können Gäste ihre Rechte geltend machen?
Ein pauschales "Wir nehmen Datenschutz ernst" reicht nicht aus.
Cookie-Banner – wann nötig?
Technisch notwendige Cookies brauchen keine Einwilligung. Sobald du jedoch Analyse-Tools (Google Analytics, Meta Pixel) oder Werbe-Cookies einsetzt, brauchst du eine aktive Einwilligung der Besuchenden, bevor diese gesetzt werden. Ein einfacher Hinweis-Banner ohne Opt-in-Möglichkeit genügt nicht.
Was Gäste erwarten – und was fehlende Infos kostet
Über die rechtlichen Mindestanforderungen hinaus gibt es Angaben, die kein Gast missen möchte. Fehlen sie, springt er ab – und bucht beim Nachbarbetrieb. Auf einer Restaurant-Website) sollten deshalb immer vorhanden sein:
| Information | Warum sie entscheidend ist |
|---|---|
| Aktuelle Öffnungszeiten | Häufigste Suchanfrage vor einem Besuch |
| Telefonnummer (anklickbar) | Gäste wollen spontan anrufen |
| Adresse mit Google Maps-Link | Direktnavigation per Smartphone |
| Reservierungsmöglichkeit | Online-Buchung erhöht die Conversion |
| Speisekarte (aktuell) | Gäste entscheiden vorher, ob das Angebot passt |
| TWINT/Kartenzahlung-Hinweis | Wird in der Schweiz aktiv nachgefragt |
| Parkinginformationen | Besonders ausserhalb von Städten relevant |
Allergenkennzeichnung – ein eigenes Kapitel
Die Kennzeichnungspflicht für Allergene ist in der Lebensmittel-Informationsverordnung (LIV) geregelt. Wer Gerichte auf der Website mit Zutatenangaben bewirbt, sollte sicherstellen, dass die Allergen-Informationen korrekt und vollständig sind – oder auf die Möglichkeit hinweist, diese im Betrieb zu erfragen. Da dieses Thema komplex ist und eigene Fallstricke hat, lohnt sich ein separater Blick darauf.
Die häufigsten Lücken in der Praxis
Nach unserer Erfahrung mit verschiedenen Webprojekten fehlen auf Schweizer Restaurant-Websites am häufigsten:
- Die MWST-Nummer – wird oft vergessen, obwohl der Betrieb mehrwertsteuerpflichtig ist
- Eine echte Datenschutzerklärung – statt einer importierten Vorlage aus Deutschland (die das falsche Recht nennt)
- Eine E-Mail-Adresse – nur ein Kontaktformular reicht rechtlich nicht
- Aktuelle Öffnungszeiten – besonders rund um Feiertage oft veraltet
- Mobile Tauglichkeit der Speisekarte – PDFs lassen sich auf dem Smartphone kaum lesen
Checkliste: Das muss auf deine Restaurant-Website
Bevor du deine Website live schaltest – oder die bestehende überprüfst – geh diese Punkte durch:
Rechtlich erforderlich:
- [ ] Firmenname und Rechtsform
- [ ] Vollständige Postadresse (keine Postfachadresse)
- [ ] E-Mail-Adresse (direkt, nicht nur Formular)
- [ ] UID-Nummer
- [ ] MWST-Nummer (wenn pflichtig)
- [ ] Datenschutzerklärung nach revDSG (Schweizer Recht)
- [ ] Cookie-Einwilligung bei Analyse-Tools
Für Gäste unerlässlich:
- [ ] Telefonnummer (auf Mobile anklickbar)
- [ ] Öffnungszeiten (aktuell, inkl. Feiertagsregelungen)
- [ ] Adresse mit Karten-Link
- [ ] Online-Reservierung oder Reservierungshinweis
- [ ] Aktuelle Speisekarte (kein PDF, sondern HTML oder Bild)
- [ ] Zahlungsarten (TWINT, Karte, Bar)
Fazit
Wer eine Restaurant-Website in der Schweiz betreibt, muss sich an mehrere Gesetze halten – auch wenn es keine einzige "Impressum-Paragraph"-Regelung gibt. Die Kombination aus UWG, OR und revDSG macht klare Angaben zur Pflicht. Gleichzeitig gilt: Wer nur das rechtliche Minimum erfüllt, verliert Gäste, die nach schnellen Antworten suchen. Eine vollständige, aktuelle und mobil optimierte Website ist kein Luxus, sondern ein Grundstandard.
Wenn du wissen möchtest, was eine professionelle Restaurant-Website kostet, findest du eine Übersicht auf der Seite Preise & Pakete von FruchtDigital. Bei Fragen zur Umsetzung kannst du auch direkt ein kostenloses Erstgespräch buchen – wir schauen uns gemeinsam an, was bei deinem Betrieb fehlt oder verbessert werden kann.
Häufige Fragen
Ab welchem Umsatz muss ein Restaurant in der Schweiz MWST ausweisen?
Restaurants in der Schweiz sind ab einem Jahresumsatz von CHF 100 000 mehrwertsteuerpflichtig und müssen sich beim ESTV anmelden. Der aktuelle Normalsatz beträgt 8.1 %. Die MWST-Nummer muss auf der Website sichtbar angegeben sein. Wer freiwillig optiert, muss ebenfalls eine Nummer aufführen.
Welches Datenschutzrecht gilt für eine Schweizer Restaurant-Website?
Für Websites mit Sitz in der Schweiz gilt das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG), das seit dem 1. September 2023 in Kraft ist. Eine deutsche Datenschutzerklärung, die auf die DSGVO verweist, ist für Schweizer Betriebe nicht ausreichend. Die Datenschutzerklärung muss konkret benennen, welche Daten erhoben werden und zu welchem Zweck.
Darf ein Restaurant als Datenschutzerklärung eine kostenlose Vorlage verwenden?
Vorlagen können ein guter Ausgangspunkt sein, müssen aber sorgfältig angepasst werden. Entscheidend ist, dass alle tatsächlich eingesetzten Tools (Reservierungssysteme, Analytics, Social-Media-Plugins) korrekt aufgeführt sind. Eine unveränderte Standardvorlage, die nicht zur realen Website passt, erfüllt die revDSG-Anforderungen in der Regel nicht.
Muss eine Restaurant-Website in der Schweiz zwingend ein Impressum haben?
Die Schweiz kennt keine explizite gesetzliche Bezeichnung "Impressum", wie sie in Deutschland üblich ist. Trotzdem schreibt das UWG vor, dass der Anbieter eines elektronischen Dienstes eindeutig identifizierbar sein muss. Eine Seite mit Firmenname, Adresse, E-Mail und UID-Nummer – egal ob sie "Impressum", "Kontakt" oder "Über uns" heisst – ist deshalb faktisch Pflicht.
Wie sollte eine Speisekarte auf der Restaurant-Website technisch eingebunden werden?
PDF-Speisekarten sind auf dem Smartphone schwer lesbar und von Suchmaschinen kaum indexierbar. Besser ist eine HTML-Seite oder strukturierte Bildlösung, die auch auf kleinen Bildschirmen gut funktioniert. Zusätzlich verbessert eine HTML-Karte die Sichtbarkeit in der Google-Suche, weil die Gerichte als Text erfasst werden können.
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