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Restaurant-Website Pflichtangaben Schweiz: Checkliste 2026

Welche Angaben müssen Schweizer Restaurant-Websites zwingend enthalten? Konkrete Checkliste zu MWST, Öffnungszeiten, Kontakt und mehr – kein juristisches Kauderwelsch.

Restaurant-Website Pflichtangaben Schweiz: Checkliste 2026

Viele Gastronominnen und Gastronomen investieren Zeit in schöne Fotos und eine ansprechende Speisekarte – und übersehen dabei, welche Angaben auf ihrer Website schlicht Pflicht sind. Das Impressum haben wir in einem separaten Artikel bereits ausführlich behandelt. Hier geht es um alles andere: die gesetzlich verlangten oder zumindest rechtlich heiklen Informationen, die auf keiner Schweizer Restaurant-Website fehlen dürfen.

Was "Pflichtangaben" bedeutet – und was nicht

In der Schweiz gibt es kein einziges Gesetz, das einen abschliessenden Katalog von Website-Pflichtangaben für Restaurants auflistet. Die Anforderungen ergeben sich aus mehreren Quellen:

  • UWG (Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb): Irreführung durch Weglassen wesentlicher Informationen ist verboten.
  • LMG/LMIV-CH: Lebensmittelrecht inkl. Allergen-Kennzeichnungspflicht (eigenes Thema, hier nur gestreift).
  • DSG (Datenschutzgesetz): Informationspflicht bei Datenbearbeitung – betrifft z.B. Reservationsformulare.
  • OR: Vertragsrechtliche Transparenzpflichten, relevant sobald online bestellt oder bezahlt wird.

Kurz: Wer als Restaurant online aktiv ist, schuldet Gästen klare, vollständige Informationen. Fehler kosten nicht nur Vertrauen, sondern können auch zu Abmahnungen führen.

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Die 7 Pflichtangaben-Kategorien im Detail

1. Vollständige Kontaktdaten

Name des Betriebs, vollständige Postadresse (kein Postfach), Telefonnummer und eine erreichbare E-Mail-Adresse. Das gilt auch dann, wenn Sie hauptsächlich über Instagram kommunizieren. Eine .ch-Domain mit sichtbarer Adresse signalisiert zudem Schweizer Gästen sofort: Hier bin ich am richtigen Ort.

2. Unternehmensform und Handelsregistereintrag

Sind Sie als Einzelfirma, GmbH oder AG eingetragen? Das gehört auf die Website – inklusive des korrekten Firmennamens, wie er im Handelsregister steht. Bei GmbH und AG ist der Eintrag Pflicht; Einzelfirmen ab CHF 100 000 Jahresumsatz ebenfalls.

3. MWST-Nummer (wenn steuerpflichtig)

Ab einem Jahresumsatz von CHF 100 000 sind Sie MWST-pflichtig und müssen Ihre MWST-Nummer (Format: CHE-123.456.789 MWST) auf der Website angeben. Der aktuelle Normalsatz für Restaurationsbetriebe beträgt 8.1 %. Vorsicht: Takeaway und Lieferung können je nach Sortiment mit 2.6 % besteuert werden – das ist relevant, wenn Sie auf der Website mit Preisen werben.

4. Preise – transparent und vollständig

Wenn Sie Speisekarten oder Preislisten online stellen, müssen diese den Endpreis in CHF zeigen – also den Preis, den der Gast tatsächlich zahlt. Versteckte Service-Gebühren, die erst an der Kasse auftauchen, verstossen gegen das UWG. Gleiches gilt für Online-Bestellsysteme: Liefer- oder Verpackungskosten müssen vor dem Abschluss sichtbar sein.

5. Datenschutzerklärung (DSG-konform)

Seit dem revidierten DSG (in Kraft seit 1. September 2023) ist eine Datenschutzerklärung Pflicht, sobald Sie Personendaten bearbeiten. Das trifft auf praktisch jede Restaurant-Website zu: Reservationsformulare, Kontaktformulare, Newsletter-Anmeldungen oder auch ein eingebettetes Google Maps. Die Erklärung muss verständlich, vollständig und leicht auffindbar sein – üblicherweise im Footer.

6. Hinweis auf Alkohol- und Altersschranken (bei Online-Shop)

Betreiben Sie einen Online-Shop für Wein, Bier oder Spirits? Dann brauchen Sie einen deutlichen Hinweis, dass Alkohol nicht an Personen unter 16 (Bier/Wein) bzw. 18 Jahren (Spirituosen) verkauft wird. Das Vergessen dieses Hinweises kann bei Kontrollen teuer werden.

7. Zahlungsmethoden und Rückgabebedingungen (bei Online-Bestellung)

Bieten Sie TWINT, Kreditkarte oder Vorkasse an? Das muss vor dem Kauf ersichtlich sein. Falls Sie Gutscheine verkaufen, gehören auch die Einlösebedingungen (Gültigkeitsdauer, Einlösung nur vor Ort etc.) klar auf die Website. Bei Gutscheinen über CHF 100 ist zudem auf die gesetzliche Verjährungsfrist hinzuweisen.

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Was oft vergessen wird: Reservationssysteme

Viele Restaurants binden externe Buchungstools ein (z.B. OpenTable, TheFork oder ein eigenes Formular). Dabei entstehen zwei häufige Probleme:

Problem 1 – fehlende Datenschutz-Verknüpfung: Das Formular auf der eigenen Website muss auf Ihre Datenschutzerklärung verlinken, nicht nur auf jene des Tool-Anbieters.

Problem 2 – intransparente AGB: Wenn Gäste per Formular reservieren und Sie eine No-Show-Gebühr erheben wollen, brauchen Sie eine klare, vor der Reservierung sichtbare AGB-Klausel. Wer das erst beim Mahnschreiben kommuniziert, hat schlechte Karten.

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Checkliste: Das Minimum für jede Schweizer Restaurant-Website

AngabeWo auf der Website
Vollständige Adresse + TelefonKontaktseite, Footer
E-Mail-AdresseKontaktseite
Firmenname (HR-konform) + RechtsformImpressum / Footer
MWST-Nummer (wenn pflichtig)Impressum
Preise inkl. MWSTSpeisekarte / Bestellseite
Datenschutzerklärung (DSG)Footer-Link
Lieferbedingungen / ZahlungsartenBestellprozess
Alkohol-Altershinweis (bei Online-Shop)Shop-Seite + Checkout
AGB für No-Show-GebührenReservationsformular

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Wer hilft bei rechtlichen Fragen?

Für die juristische Prüfung Ihrer Texte ist ein auf Lauterkeitsrecht oder Lebensmittelrecht spezialisierter Anwalt die richtige Adresse. Für MWST-Fragen ist Ihr Treuhänder die erste Anlaufstelle – besonders wenn Sie sowohl Restauration als auch Takeaway anbieten, denn die unterschiedlichen Steuersätze machen die Abrechnung komplex.

Was die technische Umsetzung betrifft – also wie all diese Angaben auf Ihrer Website klar, mobil-freundlich und auffindbar werden –, zeigen wir Ihnen bei FruchtDigital, was für Schweizer Gastronomiebetriebe funktioniert.

Einen Eindruck, wie solche Projekte konkret aussehen, erhalten Sie in unseren Projekten & Referenzen. Und wer weiss, was ihn rechtlich erwartet, aber noch nicht genau weiss, wie die Website strukturiert werden soll, findet auf unserer Seite Websites für Restaurants einen guten Ausgangspunkt.

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Fazit – Auf einen Blick

Pflichtangaben auf einer Schweizer Restaurant-Website sind kein Hexenwerk, aber auch kein reines Kopieren einer Vorlage. Entscheidend ist: Was genau bieten Sie online an? Nur Informationen? Reservationen? Online-Bestellungen? Gutscheine? Je mehr Transaktionen über die Website laufen, desto mehr Transparenzpflichten greifen. Wer eine neue Website plant oder die bestehende rechtlich absichern möchte, sollte zuerst diese Checkliste durchgehen – und dann gerne ein kostenloses Erstgespräch buchen, um zu besprechen, wie die technische Umsetzung aussehen kann.

Häufige Fragen

Welche MWST-Informationen muss ein Schweizer Restaurant online angeben?

Restaurants mit einem Jahresumsatz über CHF 100 000 müssen ihre MWST-Nummer im Format CHE-123.456.789 MWST auf der Website ausweisen. Zusätzlich müssen alle beworbenen Preise als Endpreise inklusive der gültigen MWST-Sätze angegeben sein. Wer Restauration und Takeaway anbietet, sollte beachten, dass unterschiedliche Steuersätze (8.1 % bzw. 2.6 %) gelten können.

Braucht ein Restaurant-Reservationsformular eine eigene Datenschutzerklärung?

Das Formular selbst braucht keine separate Erklärung, muss aber deutlich auf die bestehende Datenschutzerklärung der Website verlinken – nicht nur auf die Datenschutzseite des verwendeten Drittanbieter-Tools. Seit dem revidierten Schweizer DSG (in Kraft seit September 2023) gilt das als verbindliche Anforderung für alle Websites, die Personendaten erheben.

Darf ein Schweizer Restaurant online eine No-Show-Gebühr verlangen?

Ja, das ist zulässig – aber nur, wenn die Gäste vor der Reservationsbestätigung klar und verständlich auf die Gebühr und die Stornierungsbedingungen hingewiesen wurden. Die entsprechende AGB-Klausel muss aktiv akzeptiert oder zumindest gut sichtbar angezeigt werden, bevor die Reservierung abgeschlossen wird. Nachträgliche Kommunikation ist rechtlich kaum durchsetzbar.

Welche Altersangaben braucht ein Restaurant-Onlineshop mit Alkohol in der Schweiz?

Bei jedem Online-Verkauf von Alkohol muss vor dem Kauf ein deutlicher Hinweis erscheinen, dass Bier und Wein nicht an Personen unter 16 Jahren und Spirituosen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Dieser Hinweis sollte idealerweise beim Produkt selbst und nochmals im Checkout-Prozess erscheinen, um den gesetzlichen Anforderungen des Alkoholgesetzes zu genügen.

Was passiert, wenn ein Restaurant in der Schweiz Pflichtangaben auf der Website weglässt?

Fehlende Pflichtangaben können unter das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) fallen und zu Abmahnungen durch Mitbewerber oder Konsumentenschutzorganisationen führen. Bei Online-Shops ohne korrekte Preis- oder Zahlungsangaben können zudem Vertragsklagen entstehen. Behörden können im Lebensmittelbereich zusätzlich eigene Sanktionen verhängen, etwa wenn Allergeninformationen fehlen.

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