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Speisekarte online: Pflichtangaben für Schweizer Restaurants

Welche Angaben müssen Schweizer Restaurants in der Online-Speisekarte machen? Preise, MWST, Allergene — konkrete Checkliste für Ihre Website.

Speisekarte online: Pflichtangaben für Schweizer Restaurants

Viele Restaurantbetreiber investieren in eine schöne Website, vergessen aber, dass die Online-Speisekarte rechtliche Anforderungen hat — und zwar andere als das gedruckte Menü im Lokal. Wer diese Punkte übersieht, riskiert Abmahnungen oder verärgerte Gäste, die mit falschen Erwartungen ankommen.

Dieser Artikel konzentriert sich auf einen einzigen, häufig vernachlässigten Bereich: die Speisekarte auf der Restaurant-Website und was dort zwingend stehen muss.

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Warum die Online-Speisekarte besondere Regeln hat

Die gedruckte Speisekarte auf dem Tisch unterliegt dem Gastgewerberecht des jeweiligen Kantons. Die Online-Speisekarte hingegen gilt rechtlich als öffentliche Preisbekanntmachung — sie richtet sich an alle Personen, nicht nur an Gäste, die bereits im Lokal sitzen.

Das hat praktische Folgen: Was auf Ihrer Website steht, kann ein Gast vor dem Besuch fotografieren und später beanstanden, wenn der tatsächliche Preis abweicht.

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Pflichtangaben in der Online-Speisekarte: Die Checkliste

1. Preise inklusive MWST ausweisen

In der Schweiz gilt für Restaurant-Leistungen ein MWST-Satz von 8.1 % (Vor-Ort-Verzehr) respektive 2.6 % (Take-away). Für Gäste müssen Sie auf der Website Bruttopreise angeben — also Preise inklusive Steuer. Ein versteckter Hinweis wie «zzgl. MWST» ist nur im B2B-Kontext zulässig, nicht im Direktkundenverkehr.

Empfehlung: Schreiben Sie unter die Speisekarte einen kurzen Satz wie: «Alle Preise in CHF, inkl. MWST.»

Das ist korrekt, klar und schützt Sie vor Missverständnissen.

2. Aktualität und Preiskonsistenz

Wenn Ihre Website eine Speisekarte zeigt und der Preis im Lokal abweicht, entsteht ein Vertrauensproblem — und im Extremfall ein zivilrechtliches. Deshalb:

  • Ändern Sie Preise zuerst auf der Website, dann auf dem gedruckten Menü.
  • Oder fügen Sie einen sichtbaren Hinweis ein: «Aktuelle Preise: Stand Mai 2026. Tageskarte im Lokal kann abweichen.»
  • Saisonale Menus gehören auf eine eigene Unterseite oder werden mit einem Datum versehen.

3. Kennzeichnung von Allergenen

Die Allergenkennzeichnung ist ein eigenes, umfangreiches Thema. Kurz gesagt: Schweizer Recht verlangt, dass Gäste auf die 14 Hauptallergene hingewiesen werden — auch online. Mindestens ein Hinweis wie «Allergene auf Anfrage beim Personal» ist Pflicht, wenn Sie nicht jedes Gericht einzeln kennzeichnen.

Wir haben die Allergenkennzeichnung für Restaurant-Websites bereits ausführlich in einem separaten Artikel behandelt — dieser Beitrag setzt dort an.

4. Herkunftsangaben bei Fleisch

Die Schweizer Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LKV) verlangt, dass Rindfleisch in der Speisekarte mit dem Herkunftsland gekennzeichnet wird — auch auf der Website. Das gilt für Gerichte, bei denen Rindfleisch die Hauptzutat ist (Steak, Entrecôte, Hackfleisch).

Beispiel-Formulierung:

  • Entrecôte vom Schweizer Rind, 280 g — CHF 48.–
  • Hamburger mit argentinischem Rindfleisch — CHF 24.–

Für Schweine-, Geflügel- und Lammfleisch gilt diese Pflicht aktuell nicht — aber freiwillige Angaben schaffen Vertrauen und sind marketingtechnisch sinnvoll.

5. Mengenkennzeichnung bei bestimmten Gerichten

Bei Steaks, Wurstwaren und ähnlichen Produkten, die nach Gewicht oder Menge verkauft werden, muss die Menge angegeben sein. Ein «Wiener Schnitzel» ohne Grammangabe ist in Ordnung, ein «Mini-Schnitzel» ohne Erklärung was «mini» bedeutet, dagegen nicht — zumindest nicht, wenn der Preis sich nach Grösse staffelt.

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Was nicht explizit in der Online-Speisekarte stehen muss

Zur Klarheit: Diese Angaben sind nicht zwingend in der Online-Speisekarte, auch wenn sie empfehlenswert sind:

AngabePflicht in SpeisekartePflicht anderswo
UID-NummerNeinIm Impressum
MWST-NummerNeinIm Impressum
AHV-Nummer BetreiberNeinBehörden intern
KontaktadresseNeinIm Impressum
ÖffnungszeitenNeinEmpfohlen

Das Impressum mit UID, Adresse und Kontaktdaten gehört auf eine eigene Seite — nicht in die Speisekarte. Wer diese Trennung sauber macht, hat auf beiden Seiten Ordnung.

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Häufige Fehler in der Praxis

Fehler 1: PDF-Speisekarte ohne Aktualisierungsdatum Viele Restaurants laden ein PDF hoch und vergessen es für Monate. Fügen Sie oben im PDF das Erstellungsdatum ein und ersetzen Sie das Dokument, wenn Preise steigen.

Fehler 2: Preise ohne MWST-Hinweis Der Satz «Alle Preise inkl. MWST» fehlt überraschend oft. Das dauert 30 Sekunden zum Nachtragen.

Fehler 3: Keine mobile Lesbarkeit Eine Speisekarte, die man auf dem Smartphone nicht lesen kann, ist rechtlich zwar in Ordnung, aber praktisch wertlos. Gäste suchen Restaurants oft unterwegs — auf professionell gestalteten Restaurant-Websites ist die Speisekarte deshalb responsiv und scrollbar aufgebaut, nicht als statisches PDF.

Fehler 4: Unterschiedliche Preise auf Google, Website und Menü Google Business Profile zeigt manchmal Preise aus veralteten Quellen an. Prüfen Sie regelmässig, was Google zu Ihrem Lokal anzeigt — und ob diese Preise noch stimmen.

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Praktische Empfehlung: Speisekarte als strukturierte HTML-Seite

Ein PDF ist bequem zu erstellen, aber schlecht für SEO und Pflege. Eine HTML-Speisekarte auf Ihrer Website hat folgende Vorteile:

  • Google kann den Inhalt indexieren (Stichwort: «Pasta Basel» oder «veganes Menu Zürich»)
  • Sie können Preise direkt im CMS anpassen, ohne ein neues PDF hochzuladen
  • Screenreader können den Inhalt lesen (Barrierefreiheit)
  • Allergene können als Symbole oder Tooltips eingebunden werden

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Fazit: Auf einen Blick

Die Online-Speisekarte ist mehr als eine digitale Version des Menüs — sie ist eine rechtlich relevante Preisbekanntmachung. Diese vier Punkte müssen stimmen:

  1. Bruttopreise inkl. MWST ausweisen (8.1 % bei Vor-Ort-Verzehr)
  2. Aktualität sicherstellen — oder mit Datum versehen
  3. Herkunft von Rindfleisch kennzeichnen, wenn es Hauptzutat ist
  4. Allergene zumindest mit Hinweis auf Anfrage erwähnen

Wer diese Punkte im Griff hat, ist auf der sicheren Seite — und hinterlässt online einen professionellen Eindruck, bevor der Gast überhaupt die Türe öffnet. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre aktuelle Website diese Anforderungen erfüllt, können Sie bei FruchtDigital ein kostenloses Erstgespräch buchen — wir schauen die Speisekarte gemeinsam durch.

Einen Überblick über Pakete für Gastronomie-Websites gibt es auf der Seite Preise & Pakete von FruchtDigital, damit Sie wissen, was ein sauber aufgebauter Auftritt kostet.

Häufige Fragen

Müssen Schweizer Restaurants auf der Website MWST separat ausweisen?

Nein, Restaurants müssen keine separate MWST-Zeile in der Online-Speisekarte führen. Sie sind aber verpflichtet, Bruttopreise anzugeben — also Preise inklusive Steuer. Ein Hinweis wie «Alle Preise in CHF, inkl. MWST» unter der Speisekarte ist ausreichend und rechtlich korrekt.

Welche Fleischsorten müssen in der Schweizer Speisekarte mit Herkunft gekennzeichnet werden?

Nach der Schweizer Lebensmittelkennzeichnungsverordnung ist die Herkunftsangabe bei Rindfleisch Pflicht, wenn es sich um die Hauptzutat eines Gerichts handelt. Für Schwein, Geflügel und Lamm besteht keine gesetzliche Pflicht — freiwillige Angaben sind aber empfehlenswert und stärken das Vertrauen der Gäste.

Darf eine Restaurant-Website die Speisekarte nur als PDF anbieten?

Es gibt kein Verbot für PDF-Speisekarten, aber PDFs haben praktische Nachteile: Sie sind schwer auf Smartphones lesbar, nicht von Google indexierbar und aufwändig zu aktualisieren. Eine HTML-Speisekarte direkt auf der Website ist für SEO und Nutzbarkeit deutlich überlegen und macht Preisänderungen einfacher nachführbar.

Was passiert, wenn der Preis auf der Website vom Preis im Lokal abweicht?

Ein dauerhafter Preisunterschied zwischen Website und Lokal kann als irreführende Preisangabe gewertet werden und Vertrauen bei Gästen beschädigen. Rechtlich gesehen kann ein Gast argumentieren, er habe auf die veröffentlichten Preise vertraut. Empfehlenswert ist ein sichtbarer Hinweis mit Gültigkeitsdatum oder die sofortige Aktualisierung bei Preisänderungen.

Wie oft sollte ein Restaurant die Online-Speisekarte aktualisieren?

Bei jeder Preisänderung oder Menüanpassung sollte die Website-Speisekarte als erstes angepasst werden — noch vor dem gedruckten Menü. Bei saisonalen Angeboten empfiehlt sich eine separate Seite oder ein sichtbares Datum. Viele Restaurants überprüfen ihre Online-Speisekarte quartalsweise, was für stabile Angebote ausreichend ist.

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