Speisekarte online: Pflichtangaben für Schweizer Restaurants
Welche Angaben müssen auf der digitalen Speisekarte eines Schweizer Restaurants stehen? Preise, Allergene, MWST – eine klare Checkliste.
Viele Schweizer Restaurantbetreiber investieren Zeit in eine schöne Online-Speisekarte – und übersehen dabei ein paar Angaben, die gesetzlich vorgeschrieben oder zumindest dringend empfohlen sind. Das führt im besten Fall zu Kundenfragen, im schlechteren Fall zu Abmahnungen oder Bussen. Dieser Artikel zeigt, was konkret auf die digitale Speisekarte gehört und was optional, aber klug ist.
Was das Schweizer Recht bei Online-Speisekarten verlangt
Die Grundlage bildet die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LKV) zusammen mit der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV). Wer Speisen gegen Entgelt abgibt, gilt als Lebensmittelunternehmer und ist an diese Regeln gebunden – auch wenn die Speisekarte nur digital auf der Website liegt.
1. Allergenkennzeichnung
Seit 2014 gilt in der Schweiz eine Deklarationspflicht für 14 Hauptallergene. Dazu gehören:
- Gluten (Weizen, Dinkel, Roggen, Gerste, Hafer)
- Krebstiere
- Eier
- Fisch
- Erdnüsse
- Soja
- Milch (inkl. Laktose)
- Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse u.a.)
- Sellerie
- Senf
- Sesam
- Schwefeldioxid / Sulfite (ab 10 mg/kg oder 10 mg/l)
- Lupinen
- Weichtiere
Auf der Website müssen diese Angaben zugänglich und auffindbar sein. Es reicht, wenn ein gut sichtbarer Hinweis auf die Speisekarte verweist – etwa «Ausführliche Allergeninformationen auf Anfrage» – sofern eine schriftliche oder mündliche Auskunft tatsächlich verfügbar ist. Besser und kundenfreundlicher ist die direkte Kennzeichnung bei jedem Gericht.
2. Preise inklusive MWST
Auf der Schweizer Restaurantwebsite müssen Bruttopreise ausgewiesen werden – also Preise, die die Mehrwertsteuer bereits enthalten. Der ordentliche Steuersatz für Restaurant-Umsätze beträgt derzeit 8,1 % (Stand 2024/2025). Ein separater Hinweis «zuzüglich MWST» ist bei Endkunden nicht zulässig.
Ausnahmen gelten für Lieferservice und Take-away: Dort gilt der reduzierte Satz von 2,6 %. Wenn dieselbe Website beide Angebote abdeckt, sollte das klar getrennt dargestellt werden – idealerweise mit einem eigenen Bereich für Take-away.
3. Mengenangaben bei verpackten Produkten
Wer auf der Website Fertig-Flaschen, Weine nach Flasche oder ähnliche verpackte Artikel verkauft, muss Füllmenge und Alkoholgehalt deklarieren. Bei Weinen, die per Glas serviert werden, ist die Angabe der Glasgrösse (z.B. «0,1 l», «0,2 l») zwar nicht explizit per Bundesgesetz vorgeschrieben, gilt aber in der Gastronomiepraxis als Standard und schützt vor Kundenbeschwerden.
Was oft vergessen wird – aber fehlen darf
Herkunftsdeklaration für Fleisch
Bei Fleischgerichten müssen Restaurants auf der Speisekarte nicht zwingend das Herkunftsland angeben – ausser bei rohem Rindfleisch. In der Praxis empfiehlt sich die Angabe trotzdem, weil viele Gäste danach fragen und «Schweizer Qualität» als Verkaufsargument funktioniert.
Kalorienangaben
In der Schweiz besteht keine Pflicht zur Nährwertkennzeichnung auf Restaurantkarten (im Gegensatz zur EU-Regulierung in Grossbetrieben). Wer trotzdem Kalorien ausweist, tut das freiwillig – und sollte sicherstellen, dass die Angaben korrekt sind, um irreführende Werbung zu vermeiden.
Zusatzstoffe
Farbstoffe und Konservierungsmittel, die im Gericht verwendet werden, müssen ebenfalls deklariert sein. In der Praxis betrifft das vor allem industriell verarbeitete Zutaten wie Fertigsaucen oder Räucherwaren mit Nitritpökelsalz.
Checkliste: Was auf die digitale Speisekarte gehört
| Angabe | Pflicht? | Empfehlung |
|---|---|---|
| Bruttopreise inkl. MWST 8,1 % | ✅ Ja | Immer ausweisen |
| 14 Hauptallergene | ✅ Ja | Direkt beim Gericht |
| Füllmenge bei Getränken nach Glas | ⚠️ Branchenstandard | Unbedingt ausweisen |
| Zusatzstoffe (z.B. Farbstoffe) | ✅ Ja | Oft vergessen |
| Herkunft Rindfleisch (roh) | ✅ Ja | Nur bei rohen Gerichten |
| Herkunft anderer Fleischsorten | ❌ Keine Pflicht | Marketingvorteil |
| Kalorienangaben | ❌ Keine Pflicht | Optional |
| Alkoholgehalt (Flaschenweine) | ✅ Ja | Bei Flaschenverkauf |
Technische Umsetzung auf der Website
Eine digitale Speisekarte als PDF-Download ist erlaubt, hat aber einen entscheidenden Nachteil: Suchmaschinen können den Inhalt schwerer indexieren, und die Seite ist auf dem Mobiltelefon oft schwierig zu lesen. Empfehlenswerter ist eine HTML-basierte Speisekarte, die direkt auf der Website läuft.
Wer eine professionelle Website für sein Restaurant bauen lässt, sollte darauf bestehen, dass die Speisekarte als editierbarer Textinhalt (kein reines Bild, kein reines PDF) umgesetzt wird. Das ermöglicht nicht nur bessere Suchmaschinenoptimierung, sondern auch einfache Aktualisierungen ohne Webdesigner-Kosten.
Damit Google die Speisekarte lesen kann, lohnt sich ausserdem die Auszeichnung mit strukturierten Daten (schema.org/Menu). Das ist technisch, aber es zahlt sich aus: Restaurants mit strukturierter Speisekarte tauchen in der Google-Suche teilweise mit Gerichtvorschlägen direkt im Suchergebnis auf.
TWINT und Zahlungshinweise
Wer auf der Website Tischreservierungen mit Anzahlung, Gutscheine oder Lieferungen anbietet und dabei Zahlungen entgegennimmt, sollte die verfügbaren Zahlungsarten angeben. TWINT ist in der Schweiz weit verbreitet und wird von Gästen aktiv gesucht. Ein sichtbarer Hinweis «Wir akzeptieren TWINT» bei der Reservierungs- oder Bestellstrecke schafft Vertrauen.
Fazit
Die digitale Speisekarte eines Schweizer Restaurants ist kein reines Marketinginstrument – sie ist ein rechtlich relevantes Dokument. Wer Allergene korrekt ausweist, Bruttopreise inkl. MWST zeigt und Zusatzstoffe deklariert, schützt sich vor Beanstandungen durch kantonale Lebensmittelinspektoren und stärkt gleichzeitig das Vertrauen der Gäste. Kleiner Mehraufwand beim Aufsetzen, grosser Unterschied im Betrieb.
Wenn du wissen möchtest, was eine rechtskonforme und technisch saubere Restaurant-Website kostet, findest du eine Übersicht auf der Seite Preise & Pakete von FruchtDigital. Und falls du unsicher bist, was genau auf deiner bestehenden Website fehlt, lohnt sich ein kurzes kostenloses Erstgespräch – dann schauen wir gemeinsam drüber.
Für Inspiration, wie andere Schweizer Gastronomie-Betriebe ihre Website aufgebaut haben, lohnt sich ein Blick auf unsere Projekte & Referenzen.
Häufige Fragen
Müssen Schweizer Restaurants Allergene auf der Website deklarieren?
Ja. Die Schweizer Lebensmittelkennzeichnungsverordnung verpflichtet Gastronomiebetriebe zur Deklaration der 14 Hauptallergene. Auf der Website muss entweder eine direkte Kennzeichnung bei jedem Gericht erfolgen oder ein gut sichtbarer Hinweis, dass schriftliche oder mündliche Allergeninformationen verfügbar sind. Eine versteckte Fussnote genügt nicht.
Welcher MWST-Satz gilt auf der Online-Speisekarte eines Restaurants?
Für im Restaurant konsumierte Speisen und Getränke gilt der ordentliche MWST-Satz von 8,1 %. Für Take-away und Lieferservice kommt der reduzierte Satz von 2,6 % zur Anwendung. Wenn ein Restaurant beide Angebote auf derselben Website führt, müssen die Preisbereiche klar getrennt ausgewiesen sein.
Ist eine PDF-Speisekarte auf der Restaurant-Website rechtlich ausreichend?
Rechtlich ist eine PDF-Speisekarte grundsätzlich zulässig, solange alle Pflichtangaben enthalten sind. Aus praktischer Sicht ist sie jedoch problematisch: PDFs sind auf Mobilgeräten oft schwer lesbar, können von Suchmaschinen schlechter indexiert werden und lassen sich nicht mit strukturierten Daten auszeichnen. Eine HTML-Speisekarte ist die bessere Wahl.
Muss die Herkunft von Fleisch auf der Schweizer Restaurantkarte angegeben werden?
Explizit vorgeschrieben ist die Herkunftsdeklaration nur für rohes Rindfleisch. Bei anderen Fleischsorten besteht keine gesetzliche Pflicht zur Herkunftsangabe auf der Speisekarte. Wer trotzdem «Schweizer Poulet» oder «Kalbfleisch aus dem Berner Oberland» auslobt, muss sicherstellen, dass die Angabe korrekt und belegbar ist, da irreführende Angaben strafbar sind.
Was passiert, wenn ein Restaurant die Pflichtangaben auf der Website nicht erfüllt?
Kantonale Lebensmittelinspektoren können Websites und digitale Speisekarten beanstanden. Bei fehlenden Allergenkennzeichnungen oder falschen Preisangaben drohen Verwarnungen und in wiederholten Fällen Bussen. Zusätzlich riskieren Betriebe zivilrechtliche Forderungen von Gästen, die aufgrund fehlender Allergeninfo einen Schaden erleiden.
Bereit für deine eigene Website?
Wir bauen frische, schnelle und SEO-optimierte Websites für Schweizer KMU — ab CHF 2'099.
Termin buchen 🍇