Speisekarte online: Pflichtangaben für Schweizer Restaurants
Was muss auf einer digitalen Speisekarte in der Schweiz stehen? Preise, MWST, Allergene – diese Pflichtangaben schützen dich vor Bussen.
Wer seine Speisekarte auf die Website stellt, denkt meist zuerst an ansprechende Fotos und gut beschriebene Gerichte. Was dabei oft vergessen geht: Die Online-Speisekarte ist rechtlich gleichwertig zur gedruckten Karte und unterliegt denselben Vorschriften. Fehlen bestimmte Angaben, drohen Abmahnungen oder Kontrollen durch den kantonalen Lebensmittelvollzug — auch wenn der Fehler nur auf der Website passiert.
Was die Online-Speisekarte von anderen Seiten unterscheidet
Eine normale Website-Seite kann man vergleichsweise frei gestalten. Eine Speisekarte ist anders: Sie ist ein preisrelevantes Dokument mit direktem Bezug zu einem Kaufentscheid. Deshalb gelten in der Schweiz mehrere Regelwerke gleichzeitig:
- Preisbekanntgabeverordnung (PBV): Preise müssen inklusive MWST ausgewiesen werden.
- Lebensmittelgesetz (LMG) und Lebensmittelinformationsverordnung (LIV): Allergene müssen für alle Gerichte kenntlich gemacht werden.
- Kantonales Gastgewerberecht: Einige Kantone verlangen zusätzliche Angaben zu Herkunft bestimmter Zutaten.
Diese drei Ebenen überlagern sich und gelten unabhängig davon, ob deine Karte gedruckt, als PDF oder als HTML-Seite existiert.
Preise: Brutto, immer
Die PBV schreibt vor, dass Endkonsument:innen immer den tatsächlich zu zahlenden Preis sehen — inklusive MWST. Im Restaurantbereich gilt der normale Steuersatz von 8,1 % (Konsumation vor Ort) bzw. 2,6 % für Take-away-Gerichte ohne Aufwärmung.
Häufiger Fehler: Restaurants, die sowohl Tischservice als auch Take-away anbieten, listen auf der Website nur einen Preis. Wenn die Steuersätze unterschiedlich sind und das Restaurant unterschiedliche Preise verrechnet, muss das klar ersichtlich sein — entweder durch separate Bereiche oder durch einen erklärenden Hinweis.
Ein einfacher Hinweis wie «Alle Preise inkl. MWST, Take-away-Preise können abweichen» reicht in den meisten Fällen. Einfacher ist es, von Anfang an zwei Preisspalten oder zwei separate Kartenbereiche zu planen.
Allergenkennzeichnung: Mehr als eine Fusszeile
Auf die Pflicht zur Allergenkennzeichnung gehe ich hier nicht im Detail ein — das ist ein eigenes Thema für Schweizer Restaurantbetreiber. Kurz zusammengefasst: Die 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene gemäss LIV müssen für jedes Gericht identifizierbar sein. Auf der Website bedeutet das:
- Pro Gericht ein klar lesbarer Hinweis (z. B. durch Symbole mit Legende oder ausgeschriebene Allergene)
- Keine versteckten Fussnoten, die auf mobilen Geräten kaum lesbar sind
- Ein Hinweis, dass Kreuzkontaminationen in der Küche möglich sind, schützt zusätzlich
Wer auf der Website ein PDF der Speisekarte verlinkt, muss dieselben Angaben auch im PDF pflegen — und dafür sorgen, dass es aktuell bleibt.
Herkunftsangaben bei Fleisch und Fisch
Seit der Revision der LIV müssen Betriebe auf Anfrage die Herkunft von Fleisch- und Fischprodukten nennen können. Einige Kantone — darunter Zürich und Bern — empfehlen oder verlangen im Rahmen von Gastgewerbekontrollen, dass zumindest ein Hinweis auf der Karte vorhanden ist.
Auf der Website empfiehlt sich ein kurzer Satz wie «Unser Rindfleisch stammt aus der Schweiz, Herkunft anderer Produkte auf Anfrage». Das ist keine gesetzliche Mindestanforderung für die Website, schützt aber vor Nachfragen bei Kontrollen und wirkt gleichzeitig vertrauensbildend.
Was viele vergessen: Aktualität und Versionierung
Die grösste Falle bei Online-Speisekarten ist nicht das initiale Aufsetzen, sondern die Pflege. Gerichte werden geändert, Preise angepasst, Saisonkarten rotieren. Wenn auf der Website noch der Winterpreis steht, obwohl die Karte im Restaurant schon längst aktualisiert wurde, kann das bei einer Kontrolle oder einer Kundenbeschwerde zum Problem werden.
Praktische Lösung: Füge auf der Speisekarten-Seite immer ein Aktualisierungsdatum ein («Stand: Juli 2026»). So ist transparent, wann die Karte zuletzt geprüft wurde. Für grössere Betriebe lohnt es sich, die Speisekarte über ein CMS zu verwalten, das Änderungen protokolliert.
Sonderfall: QR-Code-Karte am Tisch
Viele Restaurants in der Schweiz setzen seit einigen Jahren auf QR-Codes, die direkt zur Online-Speisekarte führen. Rechtlich macht das keinen Unterschied: Die verlinkte Seite unterliegt denselben Pflichten wie die gedruckte Karte. Zusätzlich gilt hier: Wenn der QR-Code die einzige Karte ist (also keine Papierkarte mehr vorhanden ist), müssen alle gesetzlichen Angaben online vollständig und für alle Gäste zugänglich sein — auch ohne Smartphone oder mit schlechtem Empfang. Das Gastgewerberecht einiger Kantone schreibt vor, dass bei Bedarf immer eine Alternative angeboten wird.
Checkliste: Pflichtangaben auf der Online-Speisekarte
| Angabe | Rechtsgrundlage | Pflicht? |
|---|---|---|
| Bruttopreise inkl. MWST | PBV | Ja |
| 14 kennzeichnungspflichtige Allergene | LIV | Ja |
| Hinweis auf Kreuzkontamination | LIV (Empfehlung) | Nein, empfohlen |
| Herkunft Fleisch/Fisch | LIV / kant. Recht | Auf Anfrage |
| Aktualisierungsdatum | — | Nein, empfohlen |
| Trennung Tisch/Take-away-Preise | PBV | Bei Preisunterschied |
Fazit
Eine Online-Speisekarte sieht auf den ersten Blick nach einer gestalterischen Aufgabe aus. Tatsächlich ist sie ein rechtlich relevantes Dokument, das Pflichtangaben zu Preisen und Allergenen enthalten muss. Wer diese von Anfang an einplant — und nicht als Nachbesserung — spart sich Arbeit und ist bei Kontrollen besser aufgestellt.
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Häufige Fragen
Welche MWST-Sätze gelten für Schweizer Restaurant-Speisekarten online?
In der Schweiz gilt für Speisen und Getränke, die im Restaurant konsumiert werden, der normale MWST-Satz von 8,1 %. Für Take-away-Speisen ohne Aufwärmung gilt der reduzierte Satz von 2,6 %. Beide Sätze müssen bereits im ausgewiesenen Preis enthalten sein — ein separater Hinweis auf die MWST-Inklusion ist gesetzlich vorgeschrieben.
Darf ein Schweizer Restaurant die Speisekarte nur als PDF auf der Website anbieten?
Ja, ein PDF ist rechtlich zulässig, unterliegt aber denselben Pflichten wie eine HTML-Speisekarte. Alle 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene und die Bruttopreise müssen im Dokument enthalten sein. Das PDF muss zudem aktuell gehalten werden — eine veraltete Version kann bei Beschwerden oder Kontrollen zum Problem werden.
Was passiert, wenn die Allergenkennzeichnung auf der Restaurant-Website fehlt?
Fehlende Allergenkennzeichnungen können beim kantonalen Lebensmittelvollzug eine Beanstandung auslösen, die je nach Kanton mit einer Nachfrist oder einer Busse verbunden ist. Bei Gästen mit Allergien kann eine fehlende oder falsche Kennzeichnung zudem zu Haftungsansprüchen führen. Die Angabe ist seit der Lebensmittelinformationsverordnung (LIV) für alle Betriebe Pflicht.
Muss ein QR-Code-Restaurant in der Schweiz immer auch eine Papierkarte anbieten?
Das hängt vom Kanton ab. Einige kantonale Gastgewerbegesetze verlangen, dass Gästen auf Wunsch immer eine lesbare Alternative zur digitalen Karte angeboten wird. Restaurants sollten beim zuständigen kantonalen Amt oder beim Branchenverband GastroSuisse nachfragen, welche Regelung in ihrem Kanton gilt.
Wie oft sollte eine Schweizer Restaurant-Website ihre Speisekarte aktualisieren?
Es gibt keine gesetzliche Mindesthäufigkeit, aber die Website-Speisekarte muss inhaltlich mit der im Restaurant verwendeten Karte übereinstimmen. Sobald Preise oder Gerichte geändert werden, sollte die Website zeitgleich aktualisiert werden. Ein sichtbares Aktualisierungsdatum auf der Seite schafft Transparenz für Gäste und erleichtert die Dokumentation bei Kontrollen.
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