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Speisekarte online: Was Schweizer Restaurants angeben müssen

Preise, MWST, Allergene, Sprache – was auf der digitalen Speisekarte einer Schweizer Restaurant-Website rechtlich stehen muss. Konkrete Checkliste.

Speisekarte online: Was Schweizer Restaurants angeben müssen

Viele Restaurantbetreiber stellen ihre Speisekarte als PDF oder einfache Liste online – und übersehen dabei Angaben, die in der Schweiz vorgeschrieben oder zumindest dringend empfohlen sind. Das kostet im schlechtesten Fall nicht nur Gäste, sondern auch Nerven bei einer Kontrolle. Dieser Artikel zeigt, worauf es bei der digitalen Speisekarte konkret ankommt – ohne juristische Umwege.

Warum die Online-Speisekarte besondere Regeln hat

Eine gedruckte Karte, die der Gast am Tisch liest, unterliegt denselben Vorgaben wie eine digitale Version. Der Unterschied: Online ist sie öffentlich sichtbar, jederzeit abrufbar – und damit auch für Behörden, Konkurrenten und Gäste mit Allergien die erste Anlaufstelle, noch bevor sie überhaupt bei euch sitzen.

Gleichzeitig ist eine Online-Speisekarte eine Preisangabe im Sinne der Preisbekanntgabeverordnung (PBV). Das hat direkte Konsequenzen.

Pflichtangaben auf der digitalen Speisekarte

1. Preise inklusive MWST

In der Schweiz müssen Endverbraucherpreise immer die Mehrwertsteuer enthalten. Der aktuelle Normalsatz beträgt 8,1 %. Es reicht nicht, Preise exkl. MWST zu zeigen und unten in einer Fussnote zu schreiben „zzgl. MWST". Das wäre ein Verstoss gegen die PBV.

Korrekt: CHF 22.50 (inkl. MWST) — oder einfach der Bruttopreis ohne weiteren Hinweis, da dieser per Gesetz als Bruttopreis gilt.

Falsch: CHF 20.80 + MWST

2. Preise in Schweizer Franken

Führt ihr euren Betrieb in der Schweiz, müssen die Preise in CHF ausgewiesen sein. Eine Zusatzanzeige in EUR ist erlaubt, darf aber nicht die CHF-Angabe ersetzen. Besonders in Grenzregionen (Basel, Schaffhausen, Genf) wird das gelegentlich ignoriert – zu Unrecht.

3. Allergenkennzeichnung: Pflicht oder freiwillig?

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LIV) verpflichtet Gastrobetriebe dazu, auf 14 Hauptallergene hinzuweisen – auf Verlangen des Gastes. Online ist die häufigste rechtskonforme Lösung ein Hinweis wie:

„Informationen zu allergenen Zutaten erhalten Sie auf Anfrage bei unserem Service."

Wer die Allergene direkt in der Online-Karte listet, ist auf der sichereren Seite und liefert Gästen einen echten Mehrwert. Wichtig: Einmal online publiziert, muss die Information korrekt und aktuell sein. Eine fehlerhafte Allergenanzeige ist schlimmer als keine.

4. Herkunftsangabe bei Fleisch

Seit der Revision der Lebensmittelkennzeichnung gilt: Bei verarbeiteten und zubereiteten Fleischgerichten in der Gastronomie muss das Herkunftsland auf Verlangen kommuniziert werden können. Viele Betriebe lösen das mit einem Hinweis auf der Website:

„Informationen zur Herkunft unserer Fleischprodukte erhalten Sie auf Anfrage."

5. Bezeichnung der Gerichte

Bezeichnungen wie „Hausgemacht", „Frisch zubereitet" oder „Traditional" dürfen nicht irreführend sein. Wer Convenience-Produkte verwendet und sie als „hausgemacht" deklariert, riskiert Abmahnungen und Vertrauensverlust. Klare, ehrliche Beschreibungen schützen besser.

6. Getränke: Alkoholgehalt und Portionsgrösse

Bei Alkohol gilt: Wird eine Sorte (z. B. Wein) angeboten, muss die Portionsgrösse erkennbar sein (z. B. 1 dl, 1,8 dl). Der Alkoholgehalt muss auf Verlangen kommuniziert werden können. Für Spirituosen empfiehlt sich eine Angabe in der Karte.

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Was oft vergessen wird: Die Aktualität

Eine Speisekarte, die seit zwei Jahren nicht aktualisiert wurde, ist nicht nur unprofessionell – sie kann auch zu Reklamationen führen, wenn Gäste ein Gericht bestellen, das es nicht mehr gibt, oder einen Preis zahlen sollen, der online tiefer angegeben war.

Praxistipp: Verknüpft die Online-Speisekarte nicht mit einem statischen PDF, das niemand aktualisiert. Eine gut strukturierte Webseite oder eine einfache HTML-Tabelle lässt sich schneller pflegen und ist für Google besser lesbar als ein eingebettetes PDF.

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Checkliste: Digitale Speisekarte Schweiz

PunktPflichtEmpfohlen
Preise inkl. MWST (8,1 %)✅—
Preise in CHF✅—
Hinweis auf Allergene (14 Hauptallergene)Auf AnfrageDirekt in der Karte
Herkunftsangabe FleischAuf AnfrageAuf der Website vermerken
Portionsgrösse bei Alkohol✅—
Keine irreführenden Bezeichnungen✅—
Regelmässige Aktualisierung—✅
Barrierefreier Zugang (kein reines PDF)—✅

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Was hat das mit eurer gesamten Website zu tun?

Die Speisekarte ist nur ein Teil einer funktionierenden Restaurant-Website. Wer professionelle Websites für Restaurants anschaut, sieht schnell, dass eine gute Struktur – Impressum, Datenschutz, Öffnungszeiten, Speisekarte, Reservierung – nicht zufällig entsteht, sondern geplant sein will.

Wer sich nicht sicher ist, ob die eigene Website alle Anforderungen erfüllt, findet einen guten Überblick über Leistungen und Pakete auf der Seite zu den Preisen & Paketen von FruchtDigital – oder bucht direkt ein kostenloses Erstgespräch, um den eigenen Auftritt gemeinsam zu durchleuchten.

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Fazit

Die digitale Speisekarte ist kein dekoratives Extra – sie ist eine rechtlich relevante Preisangabe. Bruttopreise in CHF, ein Hinweis auf Allergene und korrekte Bezeichnungen sind keine Kür, sondern Pflicht. Wer das sauber umsetzt, schützt sich vor Abmahnungen, gewinnt das Vertrauen seiner Gäste und hebt sich von den vielen Betrieben ab, die es schlampig machen. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Website-Struktur ist der Aufwand überschaubar – auch ohne IT-Kenntnisse.

Häufige Fragen

Muss ich auf meiner Restaurant-Website die MWST separat ausweisen?

Nein, in der Schweiz müssen Endverbraucherpreise laut Preisbekanntgabeverordnung bereits die MWST (aktuell 8,1 %) enthalten. Ein separater Ausweis „zzgl. MWST" ist für Konsumentinnen und Konsumenten nicht erlaubt. Der angezeigte Preis muss dem sein, was der Gast tatsächlich zahlt.

Welche Allergene müssen Schweizer Restaurants online deklarieren?

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LIV) schreibt vor, dass Gastronomiebetriebe Informationen zu 14 Hauptallergenen auf Verlangen bereitstellen müssen. Eine vollständige Auflistung direkt in der Online-Speisekarte ist nicht zwingend, aber empfehlenswert – sie schützt den Betrieb und erleichtert Gästen mit Unverträglichkeiten die Entscheidung.

Darf ich die Speisekarte auf meiner Website als PDF einbinden?

Technisch ja, aber es gibt Nachteile: PDFs werden von Suchmaschinen schlechter indexiert als strukturierter HTML-Text, sind auf dem Smartphone oft schwer lesbar und lassen sich selten spontan aktualisieren. Eine HTML-basierte Speisekarte ist für Gäste zugänglicher und für Google sichtbarer.

Was passiert, wenn der Online-Preis tiefer ist als der tatsächlich verrechnete Preis?

Gäste, die einen tieferen Preis online gesehen haben, können diesen im Streitfall einfordern. Rechtlich gilt die Preisbekanntgabeverordnung: Der öffentlich ausgeschriebene Preis ist bindend. Deshalb ist es wichtig, die Online-Speisekarte bei jeder Preisanpassung sofort zu aktualisieren.

Muss die Herkunft von Fleisch auf der Schweizer Restaurant-Website angegeben werden?

Eine aktive Auszeichnung auf der Website ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber Betriebe müssen die Herkunftsangabe auf Verlangen kommunizieren können. Viele Restaurants lösen das mit einem kurzen Hinweis auf ihrer Website oder Speisekarte, dass entsprechende Informationen auf Anfrage erhältlich sind.

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